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Missionarisch Kirche sein
Öffentlich wirken
Zusammenarbeit fördern


 


Fonds der VELKD zur
Förderung missionarischer
Projekte in den VELKD-Gliedkirchen
Mecklenburg, Sachsen und
Mitteldeutschland


 


Was wird gefördert? 


 


Der Fonds fördert Projekte, d. h. Vorhaben,
die eine klare Befristung erkennen lassen.
Fördervoraussetzung ist, dass die Projekte
eines oder mehrere der u. g. Ziele verfolgen:
 


• beispielhaft über die christliche Botschaft
informieren und öffentlich Interesse für
den Glauben und die Kirche wecken,
• missionarische Impulse für die Gemeindeentwicklung
geben,
• die Zusammenarbeit zwischen den Gliedkirchen
der VELKD fördern.
Gefördert werden insbesondere Projekte, die
inhaltlich und methodisch Neues erproben.



Vergaberichtlinien 


 


Die Vergaberichtlinien zum Fonds der
VELKD zur Förderung missionarischer
Projekte sind einsehbar über die
Homepage der VELKD unter folgendem
Link: www.velkd.de/Fonds.php


bzw. erhältlich beim


Amt der VELKD
Referat für Gemeindepädagogik,
Katechismusarbeit und Seelsorge
Oberkirchenrat Andreas Brummer


Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Tel 0511-2796-439
Fax 0511-2796-182
brummer@velkd.de


 


Ziel des Projektfonds 


 


Der Fonds wurde 1998 gegründet.
Seine Aufgabe war, kirchenübergreifende
Strukturmaßnahmen der östlichen Gliedkirchenkirchen
durch die Gemeinschaft der
VELKD zu fördern. Seit der Neuausrichtung
im Jahr 2003 zielt er v. a. auf die Unterstützung
missionarischer Projekte in den östlichen
Gliedkirchen der VELKD.
 


Der Fonds hat für die Jahre 2011/2012 ein
Fördervolumen von € 50.000.


 


Wer kann Anträge stellen?  


 


Anträge auf Förderung durch den Fonds
können von Gemeinden, Einrichtungen
und Werken aus der Ev.-Luth. Landeskirche
Mecklenburgs, der Ev.-Luth. Landeskirche
Sachsens und der Evangelischen Kirche in
Mitteldeutschland gestellt werden.
Über die eingegangenen Anträge entscheidet
das Amt der VELKD im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel.


 


Was ist zu tun? 


 


• Vor Beginn der Projektdurchführung
muss ein Antrag an das Amt der VELKD
(Adresse s. u.) gerichtet werden.
• Der Antrag muss eine ausführliche
Projektbeschreibung und einen
detaillierten Finanzierungsplan enthalten.
• Aus dem Antrag soll hervorgehen,
wie sich das geplante Projekt zu den
Zielen des Fonds verhält.
• Notwendig ist zudem eine befürwortende
Stellungnahme der jeweiligen Landeskirche.
• Nach Abschluss des Projektes muss ein
Verwendungsnachweis in Form einer
Dokumentation, die auch einen
Kostennachweis enthält, erbracht werden.


 
In welchem Umfang kann
gefördert werden?



Es können einmalig Personal-und Sachkosten
bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen
Kosten gefördert werden. Die Zuwendung
erfolgt in Form einer Festbetragsförderung und
wird nach Bewilligung an den Antragsteller
ausgezahlt. Nicht verbrauchte Mittel werden
zurückgefordert.


 


Beispiele für bisher geförderte Projekte:


 
• Projekt „neu anfangen“ im Bornaer Land
• bayrisch-mecklenburgische Jugendwoche
in Friedrichshagen
• Projekt „Atemholen“ in Weimar
• Kirchenlandkarte Thüringen
• Nacht der offenen Kirchen im Kirchenkreis
Schleiz
• Männerfrühstück in Burkhardtsdorf
• Fußballoase Dittersdorf
• Schüler-„Predigt“-Wettbewerb in Schwerin
• Bibelmusikwerkstatt Esther in Wismar




 


 





 


 



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